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NIS2-Bußgelder:
- Wie teuer kann es werden?

Mit NIS2 wird die Informationssicherheit erstmals mit massiven Bußgeldern durchgesetzt – analog zur DSGVO, aber mit zusätzlicher persönlicher Haftung und Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung.

Richard Söldner
Chief Executive Officer

  • Spezialisierung auf regulatorische IT-Anforderungen
  • Erfahrung in Sicherheits- & Compliance-Projekten
  • Praxisnahe Begleitung von Unternehmen

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  • Massive Bußgelder für die Geschäftsleitung drohen
  • Kostenfrei & unverbindlich: Jetzt Risiken analysieren
  • Die NIS2 Umsetzung bringt echte Mehrwerte

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Chief Executive Officer

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Die Geschäftsführung haftet persönlich. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.

Bußgeldrahmen laut Richtlinie & Entwurf

  • bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist)
  • bei besonders wichtigen Einrichtungen bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Umsatzes

Erfasst werden:

  • fehlende oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen
  • nicht fristgerechte Vorfallsmeldung
  • fehlende Registrierung
  • unzureichende Umsetzung der Pflichten durch die Geschäftsleitung

Cybervorfälle sind heute fast „business as usual“. Was früher ein technisches Problem war, ist heute ein klar reguliertes Management-Thema mit messbaren Risiken – aber auch mit klaren Compliance-Pfaden, die wir für Sie übernehmen.

FAQs zu NIS2 Bußgelder

Wie hoch sind die NIS2-Bußgelder wirklich?

Bei „besonders wichtigen Einrichtungen“ bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes; bei „wichtigen Einrichtungen“ bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des Umsatzes.

Was wird überhaupt sanktioniert?

• fehlende Sicherheitsmaßnahmen
• verspätete Vorfallsmeldungen
• nicht erfolgte Registrierung
• mangelhafte Wahrnehmung der Leitungs-Pflichten (persönliche Haftung)

Können Geschäftsführer persönlich haften?

Ja. Leitungsorgane haften nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen persönlich für Pflichtverletzungen (BSIG-E, Art. 38).

Wie häufig werden Bußgelder verhängt?

BSI rechnet mit deutlich steigenden Verfahren, da NIS2 wie die DSGVO durchgesetzt werden soll.

Kann man Bußgelder durch Delegation reduzieren?

Ja. Durch strikte Umsetzung der Vorgaben mit professioneller Delegation an einen externen ISB sinkt das Haftungsrisiko deutlich.

Ihr NIS2 Experte

Patrick Wagner
Senior Consultant

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Richard Söldner, RSCF
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Patrick Wagner
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