NIS2-Bußgelder:
- Wie teuer kann es werden?

Richard Söldner
Chief Executive Officer
- Spezialisierung auf regulatorische IT-Anforderungen
- Erfahrung in Sicherheits- & Compliance-Projekten
- Praxisnahe Begleitung von Unternehmen
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Massive Bußgelder für die Geschäftsleitung drohen
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Die NIS2 Umsetzung bringt echte Mehrwerte

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Die Geschäftsführung haftet persönlich. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.
Bußgeldrahmen laut Richtlinie & Entwurf
- bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist)
- bei besonders wichtigen Einrichtungen bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Umsatzes
Erfasst werden:
- fehlende oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen
- nicht fristgerechte Vorfallsmeldung
- fehlende Registrierung
- unzureichende Umsetzung der Pflichten durch die Geschäftsleitung
Cybervorfälle sind heute fast „business as usual“. Was früher ein technisches Problem war, ist heute ein klar reguliertes Management-Thema mit messbaren Risiken – aber auch mit klaren Compliance-Pfaden, die wir für Sie übernehmen.
FAQs zu NIS2 Bußgelder
Bei „besonders wichtigen Einrichtungen“ bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes; bei „wichtigen Einrichtungen“ bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % des Umsatzes.
• fehlende Sicherheitsmaßnahmen
• verspätete Vorfallsmeldungen
• nicht erfolgte Registrierung
• mangelhafte Wahrnehmung der Leitungs-Pflichten (persönliche Haftung)
Ja. Leitungsorgane haften nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen persönlich für Pflichtverletzungen (BSIG-E, Art. 38).
BSI rechnet mit deutlich steigenden Verfahren, da NIS2 wie die DSGVO durchgesetzt werden soll.
Ja. Durch strikte Umsetzung der Vorgaben mit professioneller Delegation an einen externen ISB sinkt das Haftungsrisiko deutlich.

Patrick Wagner
Senior Consultant
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Anders als bei einfachen Durch-Klick-Tools, die Detailfragen häufig offenlassen, erhalten Sie von uns eine zugeschnittene Prüfliste und eine eindeutige Aussage und sparen sich dadurch Zeit und Unsicherheit.
* Pflichtangabe

Patrick Wagner
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